Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. Die bisher erforderliche jährliche Vor-Ort-Prüfung muss nun mehr nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Grundsätzlich müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich für produzierende Unternehmen in Anspruch zu nehmen nachweisen, dass sie ein Energiema
first energy erörtert Vor- und Nachteile der verschiedenen Energiemanagementsysteme und warum sich auch der größere Aufwand schnell bezahlt machen kann.
So erfüllen Sie einfach und praktikabel die Normanforderungen der DIN ES ISO 50001:2011 oder der DIN 16247-1 (Spitzenausgleich-Effizienzverordnung – Alternatives System).
– VEA bietet ab sofort Komplettpaket für KMU zur Einführung eines Energiemanagementsystems an
– Nachweis über Einführung bis Ende 2013 erforderlich, um 2013 und 2014 von den Entlastungen zu profitieren