Subsidiärhaftung bedeutet für Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, ein erhebliches finanzielles Risiko. Entleiher sollten sich deshalb jeden Monat von allen Krankenkassen bestätigen lassen, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen unterstreicht, dass der Auftraggeber die notwendige Sorgfalt anwenden muss, um Subsidiärhaftung zu vermeiden.Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigten, haften gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV gemeinsam mit ihren Personaldie…
Düsseldorf – Unternehmen schätzen den Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Vergleich zu anderen sozialen Sicherungen als sehr hoch ein. So ergab eine aktuelle Unternehmensumfrage, dass mehr als die Hälfte der befragten Firmen eine betriebliche Altersversorgung als die wichtigste ergänzende Vorsorge neben der gesetzlichen Rente betrachten (Quelle: TED-Umfrage von Longial auf der 13. Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung am 13. März 2012). Wenn es um eine …