Neue Regelungen im Sozial- und Arbeitsrecht bei Auslandsentsendung von Mitarbeitern – Intensivseminar bringt Personalfachleute auf den neuesten Stand

Köln. Erst jüngst setzte die EU zum 17.12.2009 wichtige Änderungen für arbeitsrechtliche Regelungen mit Auslandsbezug in Kraft, die EU weit einheitliche Normen schaffen und in Deutschland unmittelbare Rechtskraft entfalten. Die Bundesrepublik versucht zudem nicht nur im Steuerrecht, sondern auch im Sozialversicherungsrecht über immer zahlreichere bilaterale Abkommen klare Rahmenbedingungen zu setzen. So trat am 1. Oktober 2009 ein Sozialversicherungsabkommen mit Indien i