Urlaub-Upgrades gefällig?

ARAG Experte Tobias Klingelhöferüber Rechte bei der Urlaubsplanung
ARAG Experte Tobias Klingelhöferüber Rechte bei der Urlaubsplanung
Das Wichtigste zuerst: In der Regel dürfen Sie Ihr Kind -ohne Einbußen bei der Vergütung- zuhause pflegen, wenn es krank ist. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: -der Kinderarzt bestätigt die Notwendigkeit -keine andere Person kann die Betreuung übernehmen -die Vergütung nach § 616 BGB ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen -es handelt […]
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 – 9 AZR 678/12 -.