BGH Urteil zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
München, 20.01.2016: Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen sind.
München, 20.01.2016: Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen sind.