Die Großkanzlei ist nach wie vor die Ausnahme
Kleinkanzleien dominieren nach wie vor den deutschen Rechtsdienstleistungsmarkt. Rund ein Drittel aller Rechtsanwälte arbeitet als Einzelanwalt, 43 Prozent in einer Kanzlei mit zwei bis fünf Berufsträgern. Sie sind leicht überproportional in kleineren und mittleren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern anzutreffen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind häufig Sozialrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Das geht aus einer Befragung […]