Die Luft wird dünner für Existenzgründer

Der Rechtsanspruch für „Gründer aus der Arbeitslosigkeit“ besteht nach wie vor. Der Staat fängt jedoch an zu sparen. Die Arbeitsagenturen haben, wie es scheint, die Anweisung den Gründungszuschuss erheblich strenger zu prüfen. Abgelehnt werden vor allem Gründer die unzulängliche Konzepte einreichen.