Auch eine Bezahlung nach dem Mindestlohn kann sittenwidrig sein
(Düsseldorf/Münster/Bottrop) – Auch eine Bezahlung nach Mindestlohn kann sittenwidrig sein. Auf diesen Umstand macht die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Eine Bezahlung nach dem Mindestlohn ist nicht in allen Fällen arbeitsrechtlich in Ordnung. Neben den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes besteht eine weitere Vergütungsuntergrenze aus dem Verbot der sittenwidrigen Lohnvereinbarung. Von einer solchen ist auszugehen, wenn nicht […]