Das Sicherheitsdatenblatt zu einem Gefahrstoff beschreibt sowohl die gefährlichen Eigenschaften, die von dem Stoff oder Gemisch ausgehen, als auch die Maßnahmen, die vor diesen Gefahren schützen können. Deshalb ist es wichtig, dass die Anwender die Aussagen im Sicherheitsdatenblatt verstehen, richtig einordnen und umsetzen können.
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
HDT-Seminar am 25.-27. April 2012 zu der nach EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH) geforderten Qualifikation für die Ersteller