EuGH – Setzen von Links zu urheberrechtlich geschützten Werken auf fremden Webseiten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen eines Vorabentscheidungs-ersuchens (Urteil v. 13.02.14 in der Rechtssache C-466/12) entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der von seiner Internetseite auf fremde, urheberrechtlich geschützte Werke auf einer anderen Webseite verlinkt, keine Urheberrechtsverletzung begeht, sofern die auf der anderen Webseite dargestellten Werke dort jedermann frei zugänglich sind.