CSR: NICHT NUR FÜR’S IMAGE!?!
Gesellschaftliche Verantwortung in Unternehmen – dieser Aspekt sollte in der heutigen Zeit nicht unterschätzt werden!
Gesellschaftliche Verantwortung in Unternehmen – dieser Aspekt sollte in der heutigen Zeit nicht unterschätzt werden!
Kennen Sie die vielfältigen Aufgaben einer WfbM?
Eine davon ist, Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen.
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben.
Artikel 27 der o.g. Konvention beinhaltet das Thema Arbeit und Beschäftigung. Er beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit (auf Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen).
Allerdings ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den sogenannten 1. Arbeitsmarkt ausgesprochen schwierig.
Hier kommen die WfbMs ins Spiel, die Werkstätten für behinderte Menschen. Sie haben laut &sec
Schwerbehindertenabgabe einsparen und betriebswirtschaftliche Vorteile sichern