MENSCHENRECHT INKLUSION

In der UN-Behindertenrechtskonvention ist Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben.
Artikel 27 der o.g. Konvention beinhaltet das Thema Arbeit und Beschäftigung. Er beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit (auf Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen).

Allerdings ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den sogenannten 1. Arbeitsmarkt ausgesprochen schwierig.
Hier kommen die WfbMs ins Spiel, die Werkstätten für behinderte Menschen. Sie haben laut &sec