Stillende Mütter bekommen keine höheren Hartz IV-Sätze.

Stillende Mütter bekommen keine höheren Hartz IV-Sätze.

Jena, 19. Juni 2012. "Nur" weil eine Hartz IV-Empfängerin ihren Säugling stillt, hat sie noch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf, entschied das Sozialgericht Wiesbaden. Während der Schwangerschaft, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), gibt es jedoch einen höheren Hartz IV-Satz.

Ende Mai 2012 entschied das Sozialgericht (SG) Wiesbaden (Az. S 16 AS581/11 und Az. S 16 AS 581/11), dass stillende Hartz IV-Empfängerinnen keinen Anspruch