Europäischer Gerichtshof soll Schutzfähigkeit des „Sparkassen-Rot“ klären Zum Markenschutz für abstrakte Farbmarken

Europäischer Gerichtshof soll Schutzfähigkeit des „Sparkassen-Rot“ klären Zum Markenschutz für abstrakte Farbmarken

Parteien des vor dem Bundespatentgericht anhängigen Markenlöschungsverfahrens sind der Sparkassen- und Giroverband als Inhaber der Farbmarke "Rot" sowie die konkurrierenden Banken Santander und Oberbank, welche ebenfalls die Farbe Rot als Hausfarbe verwenden. (BPatG, Beschluss vom 08. März 2013 – 33 W (pat) 103/09 und 33 W (pat) 33/12).