ImmoGain GmbH&Co. II. KG – Seminarveranstaltung

Immobilienrecht in der Praxis
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GoMoPa.net – Transparenz in Sachen Wirtschaft und Finanzen
DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger
Mit noch unveröffentlichtem Beschluss vom 5.07.2011 (Az.: XI ZR/342/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die HypoVereinbank in Haftung für einen ehemaligen Vermittler einer Schrottimmobilie wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Der rechtskräftige Beschluss des BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln (Az.: 13 U 119/06).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dessen am Dienstag veröffentlichen Entscheidung (Az.: XI ZR 220/08) erneut die Rechte von Erwerbern so genannter Schrottimmobilen gestärkt. Die BGH Richter sahen es als erwiesen an, dass die vorliegend in die Finanzierung der Steuersparimmobilien involvierte Badenia Bausparkasse die betroffenen Käufer nicht in hinreichendem Maße über die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovisionen aufgeklärt habe.
Seit Mitte dieses Jahres ist das Medium „Initiative-PRO-IMMOBILIE“ online und wächst tagtäglich im Bezug auf umfassende Inhalte und Besucher.
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Der BGH hat eine sehr wichtige anlegerfreundliche Entscheidung für Erwerber von sogenannten Steuersparimmobilien bzw. Schrottimmobilien getroffen. In der Entscheidung des BGH XI ZR 232/2009 vom 21.09.2010 ging es um eine von einer Sparkasse finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.
Im zugrundeliegenden Fall hat das Gericht im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank eine erhebliche Beweiserleichterung für den Anleger ausgesprochen.