Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht

Auch im Gewerberaummietrecht führen starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen dazu, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen leisten muss. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht