Bahn zahlt Schmerzensgeld für Pfiff mit Trillerpfeife

Eine Zugbegleiterin hatte sich zu einem schlafenden P–assagier herunter gebeugt und diesen aus unmittelbarer Nähe mit einem Pfiff der Trillerpfeife geweckt. Die Bahn und die Zugbegleiterin haben nun Schmerzensgeld für Schädigungen des Gehörs (insbes. Tinnitus) des Klägers zu zahlen.