Schenkung und Steuern Teil II

Schenkung und Steuern Teil II

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über einen Teilaspekt der Schenkung, nämlich die Schenkung unter Auflage und insbesondere die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, denn der Nießbrauchsvorbehalt spart Schenkungsteuer.

Werden zu Lebzeiten Immobilien unentgeltlich übertragen, muss man die Schenkungssteuer im Blick haben. "Das gilt in

Schenkung und Steuern Teil I

Schenkung und Steuern Teil I

Essen – Die Schenkung ist ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis, durch das der Schenker aus seinem Vermögen einem anderen unentgeltlich etwas zuwendet. Der Grundfall, so Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, liegt charakteristischerweise in der Unentgeltlichkeit der Schenkung, d.h. der Schenker erbringt seine Zuwendung ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenlei