Scheinselbstständigkeit auch bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber möglich
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen.
München, 08.08.2011 – Cordula N. arbeitete früher als Grafikerin in einem Werbeunternehmen und pausierte dann einige Jahre, um ihre beiden Kinder groß zu ziehen. Nach acht Jahren möchte sie gern wieder arbeiten und fragt bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber an, ob bei ihm Bedarf besteht. Die alte Stelle ist natürlich längst besetzt, aber der Arbeitgeber bietet Frau N. eine Beschäftigung auf freiberuflicher Basis an, die sie sehr gern annimmt. Nach kurzer Zeit ist