Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit aus subjektiver und objektiver Sicht

Kommt es zur Ehescheidung, stellt eine der Parteien häufig einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1573 I BGB. Er wird aufgrund der Bestimmungen der §§ 1574 I, II BGB nur dann gewährt, wenn der Antragsteller seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner informiert über die subjektiven und objektiven Anforderungen, aufgrund derer beurteilt wird, ob der antragstellende Ehegatte die nacheheliche Erw

Der Verlauf des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens

Hierzulande liegt die Scheidungsrate mittlerweile konstant bei über fünfzig Prozent. Die Frage danach, wie die Scheidung einer Ehe abläuft, bewegt folglich eine Vielzahl trennungswilliger Eheleute. Die Experten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter erklären aus diesem Grund den Verlauf der gerichtlichen Ehescheidung.

Die Angemessenheit der Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

Mit der Familienrechtreform vom 1.Januar 2008 kam es zu Veränderungen im deutschen Unterhaltsrecht. Besonders bemerkenswert sind die Bemühungen des Gesetzgebers, die Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten zu stärken. Dieses Vorhaben schlägt sich in strengeren Anforderungen an die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Ehescheidung nieder.

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