Fachanwältin Wotsch macht den Anlegern Mut: “Die Anleihegläubiger müssen sich einen solchen Schuldenschnitt nicht gefallen lassen. Die SolarWorld AG kann die Bedingungen einschließlich der Zahlungsmodalitäten für die Anleihen nicht einseitig ändern. Sie kann also nicht im Alleingang ihre Schulden reduzieren. Solchen Vertragsänderungen müssen die Anleihegläubiger grundsätzlich zustimmen.”
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei modernen Dämm- und Lüftungskonzepten