Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2022 auf 3,57 Euro

Freigrenzen für kostenfreie Verpflegung werden 2022 an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Täglich bis zu 6,67 Euro für steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmenden
Freigrenzen für kostenfreie Verpflegung werden 2022 an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Täglich bis zu 6,67 Euro für steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmenden
Berlin, November 2019 – Der neue Sachbezugswert 2020 für den Essenszuschuss ist beschlossen und auf 3,40 ? angehoben worden. Am 8.11.2019 hat der Bundesrat der diesjährigen Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgelte (SvEV) zugestimmt, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt hat. Damit reagiert die Politik wie in jedem Jahr auf die steigenden Verbraucherpreise, die […]
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass bestimmte Sachleistungen und geldwerte Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese so genannten Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2020 sollen für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung kommen: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 258 Euro, […]
Frankfurt, 07.09.2018 [GT070918SVX]. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, welchen Sachleistungen und geldwerten Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese so genannten Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2019 sollen für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung kommen: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf […]
Die Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Kalenderjahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2018 kommen daher für alle Bundesländer voraussichtlich neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 246 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf 3,23 Euro erhöht. So sieht […]
Bundesratsbeschluss: Rund 7 Mio. Arbeitnehmer profitieren 2017 von höheren Verpflegungswerten
Bundesratsbeschluss: Rund 7 Mio. Arbeitnehmer profitieren 2017 von höheren Verpflegungswerten
Verpflegung: Pro Arbeitstag nun 8,04 Euro möglich; Monatswert: 241 Euro. Sachbezugswerte für 2017 werden an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Arbeitgeber können ab dem 1. Januar 2013 den geltenden Sachbezugswert zur täglichen Essensverpflegung ihrer Mitarbeiter um weitere 6 Cent auf den neuen Maximalbetrag von 6,03 Euro anheben.
Steuerliche Werte der Mitarbeiterverpflegung steigen – mehr Spielraum für Unternehmen