Lernfest 2013 – Bildung und Spaß für 10.000 Besucher
Auch dieses Jahr war das Lernfest Saarbrücken wieder erfolgreich wie nie.
Auch dieses Jahr war das Lernfest Saarbrücken wieder erfolgreich wie nie.
Am 27. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet Änderungen der handelsrechtlichen Publizitätspflichten für kleine Kapitalgesellschaften und entlastet damit den Mittelstand von Verwaltungs- und Kostenaufwand.
Dass der Gesetzgeber und die Gerichte zurecht ein Auge auf die sensible Behandlung von Daten haben, ist bekannt. Dass der Betreiber einer Internetseite bei der Erhebung persönlicher Daten Vorsicht walten lassen sollte, ergibt sich von selbst. Das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az: 3 U 26/12) hat nun entschieden, dass eine fehlende datenschutzrechtliche Aufklärung des Betreibers sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abmahnfähig ist.
Was ändert sich im Bereich des Urheberrechts, insbesondere hinsichtlich der Abmahnungen in Sachen "Filesharing" ?
Wer ist Inhaber des Designs? Diese Frage ist oftmals problematisch, wenn es um die Rechte an einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster geht. Wen hierbei die Darlegungs- und Beweislast trifft, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 13.12.2012, Az: I ZR 23/12, beantwortet.
Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien als achtundzwanzigster Mitgliedsstaat in die Europäische Union aufgenommen.
Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 06.06.2013 (noch nicht rechtskräftig) insgesamt 12 Klauseln aus dem App-Store des Samsung-Konzerns als unwirksam eingestuft. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale und Verbraucherverbände. Bei den bemängelten Klauseln ging es unter anderem um Haftungsbeschränkungen, Schaltung von Werbung oder auch die jederzeitige einseitige Einstellung von Serviceleistungen.
Ein auf die Reduzierung des Haftungsrisikos der Betreiber offener WLAN-Netzwerke gerichteter Antrag der SPD-Fraktion scheiterte am 5. Juni 2013 im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie.
Bis dato war die Werbung mit Testurteilen und Logos der Stiftung Warentest (lediglich) durch Nutzungsbedingungen geregelt. Die Gerichte stuften diese korrekterweise als Empfehlung ein. Die Nutzung der Logos unterlag (primär) dem Wettbewerbsrecht. Wurde ein Logo inkorrekt verwendet, so konnten hiergegen nur die Konkurrenten des Werbenden und die Verbraucherverbände vorgehen. Dies wird sich zum 1. Juli 2013 ändern.
Das Design von Schuhen ist sicherlich ein Hauptgrund für wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg beim Verkauf eines Schuhmodells. Demnach ist das Interesse der Hersteller, einen möglichst umfassenden Schutz ihrer Designs zu sichern, äußerst groß.