EuGH – Setzen von Links zu urheberrechtlich geschützten Werken auf fremden Webseiten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen eines Vorabentscheidungs-ersuchens (Urteil v. 13.02.14 in der Rechtssache C-466/12) entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der von seiner Internetseite auf fremde, urheberrechtlich geschützte Werke auf einer anderen Webseite verlinkt, keine Urheberrechtsverletzung begeht, sofern die auf der anderen Webseite dargestellten Werke dort jedermann frei zugänglich sind.

Stellungnahme der Bundesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit von „Streaming“ unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung des LG Köln vom 24.01

Nachdem am 09.10.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist und hierdurch unter anderem durch die Deckelung der Streitwerte in den meisten Filesharing-Fällen die zu ersetzenden Anwaltskosten deutlich gesenkt wurden, haben sich offenbar einige Anwaltskanzleien neue Betätigungsfelder erschlossen. Anfang Dezember 2013 versandte die Regensburger Kanzlei Urman + Collegen (U+C) im Auftrag der "The Archive AG" Abmahnungen an die Nutzer des Vid

Aus „Geschmacksmuster“ wird „Design“- Inkrafttreten des neuen Designgesetzes

Das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10. Oktober 2013 hat zu einigen Änderungen im Designrecht geführt, die am 1.1.2014 in dem nunmehr lautenden „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design“ (kurz: Designgesetz oder DesignG) in Kraft getreten sind.

Steuerfahndungsprüfung: BMF aktualisiert nach über 30 Jahren erstmals Merkblatt zur Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen

Gemäß §§ 90 Abs. 1 S. 1, 200 Abs. S. 1 AO ist der Steuerpflichtige zur uneingeschränkten Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen u. a. durch Vorlage von Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls zu erläutern.

1 4 5 6 7 8 12