Internetrecht / Datenschutzrecht: Webanalysetools : Rechtskonformer Einsatz von sogenannten Tracking Tools

Viele Webseiten nutzen zur Auswertung des Nutzerverhaltens sogenannte Web Analytic Tools (auch Tracking Tools) genannt. Solche Tools – die bekanntesten sind Google Analytics, Piwik und Adobe Omniture – werten üblicherweise aus, woher der Besucher einer Webseite kommt und in welchen Bereichen und wie lange er sich auf einer Webseite aufhält. So kann mithilfe solcher Programme z.B. festgestellt werden, ob bestimmte Werbemaßnahmen erfolgreich waren, wenn der Besucher eine Seite durc

http://www.webvocat.de/dynamische-inhalte/newsletter/newsletter-102014.html

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen urheberechtlich geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt unter bestimmten Voraussetzungen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG und somit keine Urheberrechtsverletzung dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxembourg auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Voraussetzung i

App-Namen sind titelschutzfähig

Das OLG Köln (Urteil vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13) hatte im letzten Monat der Frage nachzugehen, inwieweit Namen von Apps titelschutzfähig im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG sind. Das OLG Köln ging, wie bereits andere Gerichte zuvor, davon aus, dass grundsätzlich auch für Apps ein Titelschutz bestehen kann. Ein Schutz scheidet jedoch aus, sofern der Titel der App rein beschreibend ist.

Neues vom Geburtstagszug: OLG Schleswig verneint Urheberrechtsschutz

In seiner Entscheidung vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) verabschiedete sich der BGH von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Demnach seien bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe des Werkes zu stellen, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Bei Werken der angewandten Kunst handelt es sich um Solche, welche einem Gebrauchszweck dienen, z. B. M&ou

Atlanticlux Lebensversicherung S.A. Weiterbildungsveranstaltung

In einer weiteren Vortragsreihe in den Räumen der Atlanticlux Lebensversicherung S.A. in der Niederlassung Saarbrücken wurden die rechtlichen Veränderungen in der Honorar-Anlageberatung erläutert. Privatdozent Dr. Kraatz, Rechtsanwalt bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, berichtet über die Erneuerungen und deren Anwendungsbereiche. Welche Branchen sind betroffen? Worauf müssen sich Versicherungsunternehmen wie die Atlanticlux Lebensversiche