Eine Ehescheidung kann schnell teuer werden. Bereits bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen summieren sich die Anwalts- und Gerichtskosten schnell auf Beträge im vierstelligen Bereich.
Viele Webseiten nutzen zur Auswertung des Nutzerverhaltens sogenannte Web Analytic Tools (auch Tracking Tools) genannt. Solche Tools – die bekanntesten sind Google Analytics, Piwik und Adobe Omniture – werten üblicherweise aus, woher der Besucher einer Webseite kommt und in welchen Bereichen und wie lange er sich auf einer Webseite aufhält. So kann mithilfe solcher Programme z.B. festgestellt werden, ob bestimmte Werbemaßnahmen erfolgreich waren, wenn der Besucher eine Seite durc
Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen urheberechtlich geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt unter bestimmten Voraussetzungen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG und somit keine Urheberrechtsverletzung dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxembourg auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Voraussetzung i
Das OLG Köln (Urteil vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13) hatte im letzten Monat der Frage nachzugehen, inwieweit Namen von Apps titelschutzfähig im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG sind. Das OLG Köln ging, wie bereits andere Gerichte zuvor, davon aus, dass grundsätzlich auch für Apps ein Titelschutz bestehen kann. Ein Schutz scheidet jedoch aus, sofern der Titel der App rein beschreibend ist.
Die Saarland-Domain ist die neue Internet-Endung für alle Saarländer, Saarlandfans, saarländischen Unternehmen, die ihre regionalen Wurzeln mit globaler Wirkung im Internet präsentieren möchten.
In seiner Entscheidung vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) verabschiedete sich der BGH von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Demnach seien bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe des Werkes zu stellen, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Bei Werken der angewandten Kunst handelt es sich um Solche, welche einem Gebrauchszweck dienen, z. B. M&ou
Unzulässige Handlungen im Geschäftsverkehr sind schnell einmal vorgekommen. Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann von Wettbewerbern nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
In einer weiteren Vortragsreihe in den Räumen der Atlanticlux Lebensversicherung S.A. in der Niederlassung Saarbrücken wurden die rechtlichen Veränderungen in der Honorar-Anlageberatung erläutert. Privatdozent Dr. Kraatz, Rechtsanwalt bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, berichtet über die Erneuerungen und deren Anwendungsbereiche. Welche Branchen sind betroffen? Worauf müssen sich Versicherungsunternehmen wie die Atlanticlux Lebensversiche