Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei

Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei

In vielen Berufen ist es notwendig, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten kurzfristig bei Bedarf bzw. im Notfall zur Verfügung zu stehen. Ob mitten in der Nacht aus der Wohnung ausgesperrt, ein Ausfall der Heizung, ein Wasserrohrbruch oder eine verstopfte Toilette am Wochenende, ein Handwerker im Notdienst kann stets gerufen werden und wird in der Regel aus der Patsche helfen. Übernimmt der Firmeninhaber die Rufbereitschaft nicht persönlich, sondern schickt seinen Mitarb

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?

Art. 2 der Richtlinie 2003/88 ist dahin auszulegen, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb von acht Minuten Folge zu leisten, wodurch die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich eingeschränkt ist, als „Arbeitszeit“ anzusehen ist. Europäische Richtlinie über bestimmte Aspekte […]

EuGH in aktuellem Urteil: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

EuGH in aktuellem Urteil: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

Immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern um die Frage, was eigentlich genau unter die Arbeitszeit fällt. Das ist für Arbeitnehmer speziell deshalb interessant, weil sie für Arbeitszeit regelmäßig eine Vergütung erhalten. Auch für den Arbeitgeber ist das vor dem Hintergrund der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorgaben […]

Schadenersatz bei PKW-Privatnutzung?

Schadenersatz bei PKW-Privatnutzung?

Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander, Berlin, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10)

Schadensersatz bei Nutzung eines Privat-Pkws während der Rufbereitschaft

Schadensersatz bei Nutzung eines Privat-Pkws während der Rufbereitschaft

Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10)