Wer trägt die Kosten einer Fortbildung für den Arbeitnehmer?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 21.08.2012 (AZ: 3 AZR 698/10) die inhaltlichen Anforderungen für sogenannte „Rückzahlungsklauseln“ drastisch verschärft. Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bislang getroffenen Fortbildungsvereinbarungen dürften danach heute überwiegend unwirksam sein. Einen Bestandsschutz gibt es insoweit nicht.