BGH: Keine Gewährleistungs- und Rückzahlungsansprüche bei „Schwarzarbeit“

In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall wurde ein Teppich verlegt. Zunächst hatten die Vertragsparteien einen Werklohn von 16.000 Euro vereinbart. Wenig später einigten sie sich darauf, dass der Handwerker nur über 8.500 Euro eine Rechnung stellt. Weitere 6.500 Euro sollten in bar und ohne Rechnung gezahlt werden. Den Rechnungsbetrag überwies der Auftraggeber, der Restbetrag […]