In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall wurde ein Teppich verlegt. Zunächst hatten die Vertragsparteien einen Werklohn von 16.000 Euro vereinbart. Wenig später einigten sie sich darauf, dass der Handwerker nur über 8.500 Euro eine Rechnung stellt. Weitere 6.500 Euro sollten in bar und ohne Rechnung gezahlt werden. Den Rechnungsbetrag überwies der Auftraggeber, der Restbetrag […]
Zwei der verbraucherfreundlichsten Urteile wurden am 13.05.2014 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt – die seither von den Banken von ihren Kreditnehmern erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren sind nicht zulässig.
Nach Informationen von Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Anlegerschutzkanzlei KAP Rechtsanwälte in München, werden Rückzahlungen in Höhe von 15% des ursprünglichen Kommanditkapitals von den Anlegern gefordert.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass auch bei zahnprothetischen Behandlungen grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars bestehen kann.