Viele Anleger wechseln den Berater, so steht es in der Presse. Mit dem Beraterwechsel kommt es häufig zu einem vorteilhaften Depotwechsel. Daraus ziehen Anleger Vorteile aus Rückvergütungen.
Seit dem grundlegenden sogenannten Bond-Urteil des BGH vom 06.07.1993 (XI ZR 12/93), war klargestellt, dass ein Anlageberater nicht nur über eine Kapitalanlage informieren, sondern diese auch fachkundig bewerten und beurteilen muss. Dabei ist dieser zu einer anlegergerechten und objektgerechten Beratung verpflichtet. D.h. er gibt eine Empfehlung ab und beachtet die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Anlegers. Die Ausgestaltung der Pflichten des Beraters richtet sic