Zug, den 31.05.2018 Jeder, der eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, erhält einmal jährlich eine Wertmitteilung zu seinem Versicherungsvertrag, eine sogenannte Standmitteilung, die jedem Versicherungsnehmer laut § 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zugeschickt werden muss. Diese werden ab dem 01.07.2018 vom Gesetzgeber bezüglich der Anforderungen massiv verschärft, so berichtet die BaFin aktuell in ihrem April-Journal 2018. Schon […]
Eine Lebensversicherung läuft meist 30 Jahre oder länger. Jedoch halten nur die wenigsten Kunden bis zum Ende durch. Rund 50 Prozent aller Versicherungspolicen werden storniert.
Wenn es finanziell einmal eng wird oder man Geld für eine Anschaffung, für ein Projekt benötigt, erinnert man sich gerne an die lange angesparte Lebensversicherung. Doch das kann ernüchternd sein.
"Auch wenn man bei Lebens- und Rentenversicherungen immer die Absicherungsaspekte abwägen muss, stellt sich die Frage: Sollte man schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen?"