Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet erneut Urteile für geschädigte Anleger

LG Köln verurteilt Commerzbank AG zur kompletten Rückabwicklung

In zwei von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 27.10.2011 hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Somit konnte nach den Landgerichten Stuttgart und Koblenz ein weiteres Gericht überzeugt werden.