„Internet-Videorecorder“

„Internet-Videorecorder“

Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 11.04.2013 bestätigt, dass das Angebot, frei empfangbare Fernsehprogramme mittels eines Internet-Videorecorders aufnehmen zu können, das alleinige Recht des Senders auf Weitersendung verletzt. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Anbieter nicht nur möglicherweise schadensersatzpflichtig, er macht sich gegebenenfalls auch strafbar und muss dabei mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Darüber hinau