Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde
Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.
Die Grundlage
Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde