Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über den höheren Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, den vollständigen Ausgleich der kalten Progression und über zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen, die zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Für Bürgerinnen und Bürger
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progressio
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass jedes Unternehmen in Deutschland seit dem 01.01.2025 in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu empfangen und dass jeder, der selbstständig ist oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland führt, von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen betroffen ist. Dies gilt auch, wenn man Rechnungen für seine steuerbaren und steuerpfli
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über die steuerlichen Entlastungen ab dem Jahr 2025, die aus dem kürzlich verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 BGBl. 2024 I Nr. 387 v. 5.12.2025) resultieren.
Folgende steuerliche Entlastungen sind ab dem Jahr 2025 vorgesehen:
– Eltern können ab dem Jahr 2025 höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, wird immer wieder von seinen "nicht-gewerblichen/freiberuflichen Mandanten", also von Arbeitnehmern, Rentnern und Privatiers gefragt, wie es sich mit der Aufbewahrungsfrist für private Unterlagen verhält und weist daraufhin, dass laut Gesetz Unternehmer eine Aufbewahrungspflicht von bestimmten Dokumenten, Unterlagen und Büchern hab
Essen – Am 1. Januar 2025 startet die lange angekündigte Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es für Kassen, die bereits in Betrieb sind, eine Übergangsregelung gibt. Elektronische Kassensysteme sollten ursprünglich schon ab 2020 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden, allerdings wurde die Meldepfli
Essen – Nachdem sich Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, in Teil I und II "Rechnungen – das muss drinstehen" mit den Pflichtangaben und den Angaben zur Leistungserbringung beschäftigt hat, behandelt Teil III das Thema der Rechnungen von Handwerkern an Privatkunden und den Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten.
Essen – Nachdem sich Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, in Teil I und II "Rechnungen – das muss drinstehen" mit den Pflichtangaben und den Angaben zur Leistungserbringung beschäftigt hat, behandelt Teil III das Thema der Rechnungen von Handwerkern an Privatkunden und den Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten.
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass, wenn man mit seinem Kunden eine Anzahlung vereinbart hat und hierüber eine Rechnung ausstellt, die gleichen Grundsätze gelten, wie in Teil I "Rechnung – das muss drinstehen" zu den Pflichtabgaben beschrieben wurde. Lediglich der Zeitpunkt der Leistungserbringung muss noch nicht angegeben werden, weil dieser noch nich
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht für Unternehmer hin und darauf, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen, auch B2B-Umsätze genannt, gilt.