Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil I

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil I

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über den höheren Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, den vollständigen Ausgleich der kalten Progression und über zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen, die zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Für Bürgerinnen und Bürger

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progressio

E-Rechnungen Besonderheiten für Kleinunternehmen

E-Rechnungen Besonderheiten für Kleinunternehmen

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass jedes Unternehmen in Deutschland seit dem 01.01.2025 in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu empfangen und dass jeder, der selbstständig ist oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland führt, von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen betroffen ist. Dies gilt auch, wenn man Rechnungen für seine steuerbaren und steuerpfli

Steuerliche Entlastungen 2025

Steuerliche Entlastungen 2025

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über die steuerlichen Entlastungen ab dem Jahr 2025, die aus dem kürzlich verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 BGBl. 2024 I Nr. 387 v. 5.12.2025) resultieren.

Folgende steuerliche Entlastungen sind ab dem Jahr 2025 vorgesehen:

– Eltern können ab dem Jahr 2025 höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend

Wichtige Änderung: Registrierkassen-Meldung ab 2025

Wichtige Änderung: Registrierkassen-Meldung ab 2025

Essen – Am 1. Januar 2025 startet die lange angekündigte Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es für Kassen, die bereits in Betrieb sind, eine Übergangsregelung gibt. Elektronische Kassensysteme sollten ursprünglich schon ab 2020 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden, allerdings wurde die Meldepfli

Rechnung – Das muss drinstehen (Teil III)

Rechnung – Das muss drinstehen (Teil III)

Essen – Nachdem sich Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, in Teil I und II "Rechnungen – das muss drinstehen" mit den Pflichtangaben und den Angaben zur Leistungserbringung beschäftigt hat, behandelt Teil III das Thema der Rechnungen von Handwerkern an Privatkunden und den Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten.

Ausweis von Handwerkerleistungen

Begünstigte Leistungen

"Der

Rechnung – Das muss drinstehen (Teil III)

Rechnung – Das muss drinstehen (Teil III)

Essen – Nachdem sich Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, in Teil I und II "Rechnungen – das muss drinstehen" mit den Pflichtangaben und den Angaben zur Leistungserbringung beschäftigt hat, behandelt Teil III das Thema der Rechnungen von Handwerkern an Privatkunden und den Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten.

Ausweis von Handwerkerleistungen

Begünstigte Leistungen

"Der

Rechnung – Das muss drinstehen (Teil II)

Rechnung – Das muss drinstehen (Teil II)

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass, wenn man mit seinem Kunden eine Anzahlung vereinbart hat und hierüber eine Rechnung ausstellt, die gleichen Grundsätze gelten, wie in Teil I "Rechnung – das muss drinstehen" zu den Pflichtabgaben beschrieben wurde. Lediglich der Zeitpunkt der Leistungserbringung muss noch nicht angegeben werden, weil dieser noch nich

Informationen zur E-Rechnungspflicht

Informationen zur E-Rechnungspflicht

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht für Unternehmer hin und darauf, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen, auch B2B-Umsätze genannt, gilt.

Für Leistungen an den Endverbraucher

Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz

Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz

Essen – Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich auf den Weg gebracht. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass das Kernanliegen des Verordnungsentwurfs darin besteht, die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz (GwG) zum Barzahlu

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