Schufa-Eintrag: Schneller schuldenfrei

ARAG Experten informierenüber die verkürzte Speicherfrist von Schufa-Einträgen
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Vor dem Europäischen Gerichthof deutet sich eine Entwicklung an, die den Betroffenen Hoffnung macht. Der EuGH-Generalanwalt stellt in seinen Schlussanträgen fest, dass die Schufa den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz bereits nach einem Zeitraum von 6 Monaten löschen muss. Bisher hat die Schufa diesen Eintrag für ganze 3 Jahre gespeichert. Diese überlange Speicherdauer hat das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigt.
Laut der Pressemitteilung des EuGH vom 16.03.2023 stellt der EuGH-Generalanwalt fest, dass die Schufa Holding AG den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz nur solange speichern darf, wie er auch im Schuldnerverzeichnis gespeichert wird. Im Klartext heißt das, dass die Schufa den Eintrag bereits nach Ablauf von 6 Monaten löschen muss. Bisherige Praxis der Schufa ist es, den Eintrag für einen Zeitraum von 3 Jahren zu speichern, was für di
Insolvenz in England an Modellfall eines Promis – Experte Dr. Wagner über juristische Hintergründe ? Was sich ein prominenter Medienstar noch leisten kann und was mit seinem Vermögen geschieht ? Weshalb die Insolvenz in England für den ehemaligen Star ideal sein kann Ein prominenter Medienstar ist nach Angaben des Insolvenzgerichtes in London und diverser Medienberichte […]
Spätestens seit den Abstimmungen des britischen Unterhauses vom 8.2.2017 und des Oberhauses vom 13.3.2017, in denen das Ergebnis des EU-Mitgliedschaft-Referendums vom 23.06.2016 offiziell angenommen wurde, steht fest, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen wird. In den vergangen Jahren nutzten viele Deutsche, die insolvent geworden waren, England als Ort um sich möglichst schnell von […]
Die Privatinsolvenz in England ist in Deutschland anerkannt. Auch Anwälte raten inzwischen zur Entschuldung in England. Besonders interessant für Selbständige, GmbH-Geschäftsführer, Ärzte/Zahnärzte
Die Frage, ob der Schuldner alles ihm Mögliche unternommen hat, führt häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 2011 konkretisiert, wie diese Bestimmung für Selbständige auszulegen ist (IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).
Resolvent informiert über die wichtigsten Änderungen der Insolvenzordnung zum 01.07.2014.
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