Das Werben mit der Bezeichnung „Made in Germany“ ist dann irreführend, wenn wesentliche Fertigungsschritte im Ausland stattfinden

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Werben mit der Bezeichnung "KONDOME Made in Germany" irreführend ist, wenn im Rahmen der Herstellung wesentliche Fertigungsschritte nicht in Deutschland, sondern im Ausland vollzogen wurden.