Betriebsvereinbarung trotz Regelungssperre
1. Eine Betriebsvereinbarung, die einen Sonderkündigungsschutz für langjährig Beschäftigte vorsieht, ist wegen Verstoßes gegen die betriebsverfassungsrechtliche Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG unwirksam. 2. Der Tarifvorrang des § 77 Abs. 3 BetrVG bezweckt den Schutz der Tarifvertragsparteien vor konkurrierenden Betriebsvereinbarungen. Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung kommt deshalb nur in Ausnahmefällen in Betracht. […]