Stellungnahme der Bundesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit von „Streaming“ unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung des LG Köln vom 24.01

Nachdem am 09.10.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist und hierdurch unter anderem durch die Deckelung der Streitwerte in den meisten Filesharing-Fällen die zu ersetzenden Anwaltskosten deutlich gesenkt wurden, haben sich offenbar einige Anwaltskanzleien neue Betätigungsfelder erschlossen. Anfang Dezember 2013 versandte die Regensburger Kanzlei Urman + Collegen (U+C) im Auftrag der "The Archive AG" Abmahnungen an die Nutzer des Vid