LG Arnsberg: Schufa muss negativen Eintrag löschen

LG Arnsberg: Schufa muss negativen Eintrag löschen

Landgericht Arnsberg verurteilt Schufa zur Löschung

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 16.06.2020, Az. I-1 O 44/20, die Schufa zur Löschung eines negativen Eintrages einer Bank verurteilt. Grund ist, dass die Eintragungsvoraussetzungen zur Einmeldung des Eintrages an die Schufa nicht vorgelegen haben.
Gemäß § 31 BDSG ist es für die Meldung eines Eintrages an die Schufa z.B. durch eine Bank oder ein Inkasso zwingend notwendig, dass die dort normierte