Wien verbucht Erfolg im Rechtsstreit gegen Airbnb – Gemeindewohnungen der Stadt dürfen nicht auf Vermietungsplattform angeboten werden

Die Stadt Wien hat einen Erfolg in einem Rechtsstreit mit Airbnb in der Frage um Untervermietungen von Gemeindewohnungen erzielt. Das Handelsgericht Wien hat demnach mit einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil erstinstanzlich entschieden, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform angeboten werden dürfen.