Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit

Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten.