Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat erneut ein positives Urteil im Zusammenhang mit Forderungen nach Rückzahlungen von Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg erstritten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Widerruf- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen ein Unternehmen aus Karlsruhe mit Urteil vom 11. Oktober 2024 aufgehoben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung war
Gute Nachrichten für Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die Corona-Soforthilfen bezogen haben und diese jetzt wieder zurückzahlen sollten: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Widerruf- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg mit Urteil vom 24. September 2024 aufgehoben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Auch ist noch nicht klar, ob das Gericht eine Berufung gegen das Urteil zul&au
Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird.
(Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 85 S 52/23)
Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft stritt darum, wie Arbeiten an einem Schornstein rechtlich zu bewerten seien. Der betreffende Kamin wurde nur von einer Partei genutzt, was dafür hätte spre
Ein Verwalter war langjährig für eine Eigentümergemeinschaft tätig und hatte zudem die Mietverwaltung einiger Sondereigentumseinheiten übernommen. Die Gemeinschaft war mit ihm nicht mehr zufrieden und beschloss am 24. eines Monats seine Abberufung. Am 31. folgte die fristlose Kündigung. Kurz davor überwies er sich vom Konto der WEG einen Betrag in Höhe von fast 26.400 Euro. Er vertrat die Meinung, das stehe ihm als Grundvergütung zu. Doch tatsäch
Die Reform der Grundsteuer hat für viel Unzufriedenheit unter deutschen Immobilieneigentümern geführt. Nicht wenige fühlten sich durch die Neufestsetzungen ungerecht behandelt. Sie waren der Meinung, sie müssten zu viel bezahlen. Laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss Betroffenen in Extremfällen die Möglichkeit gegeben werden, dass sie die Angemessenheit eines niedrigeren Wertes nachweisen.
Auch wenn es manche Menschen als selbstverständlich betrachten, dass ihre Cousinen und Cousins ein Teil der Familie sind, so gilt das rechtlich nicht in jeder Hinsicht. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zählt dieser Verwandtschaftsgrad bei einer Eigenbedarfskündigung nicht. So wurde es vor kurzem höchstrichterlich entschieden.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 276/23)
Der Fall: Wohnungseigentümer sprachen ihrem Mieter die Kündigu
Ein Verwalter war langjährig für eine Eigentümergemeinschaft tätig und hatte zudem die Mietverwaltung einiger Sondereigentumseinheiten übernommen. Die Gemeinschaft war mit ihm nicht mehr zufrieden und beschloss am 24. eines Monats seine Abberufung. Am 31. folgte die fristlose Kündigung. Kurz davor überwies er sich vom Konto der WEG einen Betrag in Höhe von fast 26.400 Euro. Er vertrat die Meinung, das stehe ihm als Grundvergütung zu. Doch tatsäch
Die Reform der Grundsteuer hat für viel Unzufriedenheit unter deutschen Immobilieneigentümern geführt. Nicht wenige fühlten sich durch die Neufestsetzungen ungerecht behandelt. Sie waren der Meinung, sie müssten zu viel bezahlen. Laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss Betroffenen in Extremfällen die Möglichkeit gegeben werden, dass sie die Angemessenheit eines niedrigeren Wertes nachweisen.
Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.
Dienstag, 1. Oktober
Berlin: Kommissar Schmit und Generaldirektorin Juul Jørgensen beim Berliner Global Dialogue (bis 2. Oktober)
Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde heute der Zuschlag für eine Rahmenvereinbarung an das Unternehmen erteilt, mit dem vierzehn Bundesländer ein Bezahlkartensystem für Geflüchtete einführen können. Den Zuschlag erhielt die secupay AG. Das Unternehmen verfügt über mehrjährige Erfahrung im bargeldlosen Zahlungsverkehr und konnte sich mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Wettbewerb durchsetzen.