Das am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelte Verfahren betrifft eine Anlegerin aus Baden-Württemberg, welche in eine risikoarme und möglichst sichere Geldanlage investieren wollte. Als solche wurde ihr von ihrer beratenden Bank der UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, in welchen sie aufgrund dessen 5.000 EUR anlegte. Im Zuge der dramatischen Sonderbewertung des UniImmo Wohnen ZBI im Juni 2024 musste sie dann einen beträchtlichen finanziellen Verlust erleiden.
Das am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelte Verfahren betrifft eine Anlegerin aus Baden-Württemberg, welche in eine risikoarme und möglichst sichere Geldanlage investieren wollte. Als solche wurde ihr von ihrer beratenden Bank der UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, in welchen sie aufgrund dessen 5.000 EUR anlegte. Im Zuge der dramatischen Sonderbewertung des UniImmo Wohnen ZBI im Juni 2024 musste sie dann einen beträchtlichen finanziellen Verlust erleiden.
Das am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelte Verfahren betrifft eine Anlegerin aus Baden-Württemberg, welche in eine risikoarme und möglichst sichere Geldanlage investieren wollte. Als solche wurde ihr von ihrer beratenden Bank der UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, in welchen sie aufgrund dessen 5.000 EUR anlegte. Im Zuge der dramatischen Sonderbewertung des UniImmo Wohnen ZBI im Juni 2024 musste sie dann einen beträchtlichen finanziellen Verlust erleiden.
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt Teile eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das sich mit Rabatt- und Werbeaktionen ausländischer Arzneimittel-Versandhändler beschäftigt. Konkret hat der EuGH am heutigen Donnerstag unter anderem geurteilt, dass die EU-Mitgliedstaaten Werbeaktionen von Arzneimittel-Versendern (bspw. Gutscheine) verbieten dürfen, wenn durch diese Aktionen mittelbar der Kauf nicht-vers
Nach dem dramatischen Absturz des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds im Juni 2024 um fast 17 Prozent, steht jetzt der erste Gerichtstermin gegen eine beratende Bank an! Goldenstein Rechtsanwälte (https://www.ra-goldenstein.de/) haben eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht – und das könnte erst der Anfang sein!
Der Fall: Eine Kundin aus Baden-Württemberg hatte im Februar 2023 5.000 Euro in den UniImmo Wohnen ZBI-Fonds investiert – mit der klaren Ansa
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Fondsmanager von ZBI eine deutliche Niederlage zugefügt. Das Management des Immobilienfonds "Uni Immo Wohnen ZBI" darf in seinen Angebotsunterlagen nicht länger mit den Risikoklassen 2 oder 3 werben. Das Urteil vom 21. Februar 2025 bestätigt ein früheres Versäumnisurteil und unterstreicht die Fehlbewertung des Fondsrisikos, die viele Anleger getäuscht haben dürfte (Az.: 4 HK O 5879/24). Die Verbraucherz
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute ein wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds und deren Risikoklassifizierung gefällt (Urteil vom 21.02.2025, Az. 4 HK O 5879/24, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht hat entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH für den offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI künftig nicht mehr die niedrigere Risikoklassifizierung "2" oder "3" ausweisen darf.
Für die Anleger gab es im Juni letzten Jahres ein böses Erwachen: Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI brach plötzlich um fast 17 Prozent ein. Dies war der bisher größte Verlust eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise im Jahr 2008.
Und das, obwohl den Privatanlegern, die teils sechsstellige Summen investierten, suggeriert wurde, dass es sich um eine sichere Anlage mit geringem Risiko handelt. Dies stellte sich als ein sehr teurer Irrtum heraus.
Wann und in welchen Konstellationen die Kosten der Beauftragung eines Inkassodienstleisters vom Schuldner erstattet verlangt bzw. bezahlt werden müssen, ist seit jeher Gegenstand von Diskussionen. Der Bundesgerichtshof hat nun in einer grundsätzlichen Entscheidung für Rechtssicherheit bei Gläubigern und Rechtsdienstleistern und für Klarheit und Transparenz bei Schuldnern gesorgt.
Unumstritten war und bleibt: Beauftragt der Gläubiger einer verzugsbefindlichen Forder
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Juni 2023 aufgehoben und die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die EOS Investment GmbH abgewiesen. Damit bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der von EOS als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten, deren Höhe ohnehin gesetzlich begrenzt ist. Wie das Gericht urteilte, handelt es sich auch in Fällen, in denen ein konzernve