Fristlose Kündigung wegen Vertrauensbruchs bei Lüge über Stasi-Vergangenheit

Fristlose Kündigung wegen Vertrauensbruchs: Darf ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter lügen und sagen, er sei nicht bei der Stasi gewesen? Vor kurzem entscheid das Arbeitsgericht Potsdam: ja, er darf! Die Tageszeitung „Potsdamer Neueste Nachrichten“ berichtete am 08.02.2017: Ein Vizedirektor des Landesinstituts für Rechtsmedizin hat falsche Angaben gemacht zu einer früheren Stasitätigkeit – einmal im Jahr 1991 und […]