Das Wichtigste zuerst: In der Regel dürfen Sie Ihr Kind -ohne Einbußen bei der Vergütung- zuhause pflegen, wenn es krank ist. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: -der Kinderarzt bestätigt die Notwendigkeit -keine andere Person kann die Betreuung übernehmen -die Vergütung nach § 616 BGB ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen -es handelt […]
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