Voraussetzungen einer sog. Verwertungskündigung

Voraussetzungen einer sog. Verwertungskündigung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liegt u. a. ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses (Verwertungskündigung) insbesondere dann vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, ble

In der Zeitarbeitsbranche drohen hohe Nachzahlungen

In der Zeitarbeitsbranche drohen hohe Nachzahlungen

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht.

Änderungen beim Elterngeld

Änderungen beim Elterngeld

Seit Januar 2011 erhalten Elterngeldbezieher ab einem Nettoeinkommen von 1.200 EUR im Monat künftig 65 % (statt bisher 67 %) dieses Einkommens ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 %. Familien mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen (Alleinerziehende mit mehr als 250.000 EUR bzw. Verheiratete mit mehr als 500.000 EUR im Jahr) erhalten kein Elterngeld mehr.

Überstundenpauschalierungsabrede ist unwirksam

Überstundenpauschalierungsabrede ist unwirksam

Die AGB-Klausel"erforderlicheÜberstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten"in einem Arbeitsvertrag genügt nicht dem Transparenzgebot, wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistendenÜberstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.

Meldung zur Sozialversicherung

Meldung zur Sozialversicherung

Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber feststellen, ob eine versicherungsfreie geringfügige oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür hat er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer Auskunftüber eventuelle Vorbeschäftigungen oder parallel ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern gibt. Der Arbeitgeber hat die für die V