Betriebsbedingte Kündigung – Auslegung des Angebots auf Abfindungszahlung

Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse und erhebt der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat er mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.