Auf Grund von Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im gewerblichen Mietrecht ist davon auszugehen, dass über 90% der Bestandsverträge bei Gewerbeimmobilien unwirksame Klauseln zur Überwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungslasten sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auf den Mieter enthalten.