BGH entscheidet zur quotalen Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

Die vielfach diskutierte Frage, ob und inwieweit Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds anteilig (quotal) für die Verbindlichkeiten des Fonds in Regress genommen werden können, hat bereits des Öfteren die Gerichte beschäftigt. Nun hat sich auch der der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) der Problematik angenommen. In dessen unlängst ergangenen Entscheidungen (Az. II ZR 243/09 und II ZR 263/09) stellte der B

Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR: Anleger haften nicht für Innenfinanzierungsdarlehen

Die bis dato von Hiobsbotschaften nicht gerade verschont gebliebenen Anleger des geschlossenen Cumulus Immobilienfonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR können aufatmen: Gemäß eines unlängst zu ihren Gunsten ergangenen Urteils des LG Frankenthal haften die Cumulus-Anleger nicht für die seinerzeit dem Fonds durch die EuroHypo AG gewährten und zwischenzeitlich zur Rückzahlung fällig gestellten Innenfinanzierungsdarlehen.