BGH entscheidet zur quotalen Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds
Die vielfach diskutierte Frage, ob und inwieweit Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds anteilig (quotal) für die Verbindlichkeiten des Fonds in Regress genommen werden können, hat bereits des Öfteren die Gerichte beschäftigt. Nun hat sich auch der der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) der Problematik angenommen. In dessen unlängst ergangenen Entscheidungen (Az. II ZR 243/09 und II ZR 263/09) stellte der B