Licht-Flicker und Stroboskop-Effekte: Ökodesign-Verordnung (EU) schafft verbindliche Grenzwerte.

Licht-Flicker und Stroboskop-Effekte: Ökodesign-Verordnung (EU) schafft verbindliche Grenzwerte.

Oldenburg – Bislang gab es kein einheitliches Regelwerk für Lichtquellen, das ändert sich zum 1. September 2021. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu eingeführte Leuchtmittel bestimmte Grenzwerte unter anderem im Bereich Flicker einhalten. Die Flicker-Parameter zur Bewertung der kurzzeitigen Wahrnehmbarkeit dürfen dann einen PstLM-Wert von 1,0 nicht überschreiten, beim Stroboskop-Effekt-Parameter gilt ein maximaler SVM-Wert von 0,4. Grund hierfür ist das Inkrafttrete